Die Osteopathie ist eine heilpraktische Leistung und wird im Rahmen der Gebühren Ordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt.
Privatversicherte: Die Kostenübernahme für Privatversicherte (gilt auch für Zusatzversicherungen die Heilpraktiker Leistungen mit einschließen) ist individuell von der jeweiligen Versicherungs Police abhängig. Häufig werden die Kosten übernommen. Bitte informieren Sie sich vor der heilpraktischen osteopathischen Behandlung über eine etwaige Kostenübernahme.
Gesetzlich Versicherte: Mittlerweile beteiligen sich auch viele gesetzliche Krankenkassen an einer osteopathischen Behandlung. Häufig jedoch nicht immer, benötigen Sie vor der Behandlung eine Empfehlung Ihres Arztes in Form eines Rezeptes über Osteopathie, damit eine nachträgliche Erstattung der Kosten bewilligt wird. Eine unverbindliche Übersicht in welcher Höhe sich Ihre Versicherung an den Kosten beteiligt, erhalten sie Extern auf der Homepage des Osteokompass. Auch hier gilt, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Ich bin anerkanntes Mitglied im Verband der Osteopathie Schule Deutschland (VOSD).